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- Der (die) Mieter(in) hat sich vor Abschluß des Leihvertrages durch einen Lichtbildausweis auszuweisen.
- Die Vermietung erfolgt nur an Personen ab dem vollendeten 16. Lebensjahr.
- Die Rückgabe des Leihrades kann bei jeder Verleihstelle, unabhängig vom Ausgabeort, während der festgelegten Öffnungszeiten erfolgen.
- Die Leihgebühren liegen bei der Verleihstelle auf (freiwillige Spenden für unser Sozialprojekt werden dankend entgegengenommen) und sind im Vorhinein zu bezahlen.
- Die Verleihdauer entspricht dem Mietvertrag. Bei Überschreitung der Verleihdauer, keinen oder unrichtigen Eintragungen, wird ein pauschalierter Schadenersatz von € 20.- pro Tag eingehoben.
Bei Nichtmelden bei der Zentrale, Telefon 04242 26954 oder 0676 843311400 bzw. für Spittal 0650 2695411, für Faak 0650 2695416 oder Bodensdorf 06502695414 wird polizeiliche Anzeige erstattet.
- Der (die) Mieter(in) verpflichtet sich, vor Fahrantritt die Fahr- bzw. Funktionstüchtigkeit bzw. Betriebssicherheit des Leihrades zu überprüfen und etwaige Schäden der Verleihstelle zu melden. Die „Das Radl” DienstleistungsgmbH haftet weder für Schäden am Fahrrad, noch für allfällige Folgeschäden aus der Fahrradvermietung.
Wir haften auch nicht für Verschulden derjenigen Personen, deren wir uns zur Erfüllung unseres Vertrages bedienen.
- Der (die) Mieter(in) haftet bei Beschädigung des Fahrrades, für Verlust von einzelnen Teilen oder des ganzen Fahrrades sowie auch für die Kosten, die in diesem Zusammenhang entstehen. Bei Schäden durch unsachgemäße Handhabung des Leihrades haftet der (die) Mieter(in) für die daraus entstehenden Kosten.
- Entstehende Schäden am Leihrad sind vom (von der) Mieter(in) der Zentrale, Telefon 04242 26954 oder 0650 2695411, unverzüglich zu melden.
- Der Mieter ist verpflichtet das Fahrrad pfleglich zu behandeln und bis zum Ablauf der vereinbarten Mietzeit in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben. Eine Verlängerung der Mietdauer ist mit dem Vermieter – ggf. fernmündlich – zu vereinbaren.
- Bei vorzeitiger Rückgabe erfolgt keine Erstattung der anteiligen Miete. Bei Verlängerung ist die Differenz bei Rückgabe des Fahrrades nachzuzahlen.
- Bei Diebstahl des Leihrades muß sofort eine polizeiliche Anzeige durch den (die) Mieter(in) erfolgen und der Fahrradverleih, Telefon 04242 26954 oder 0650 2695411, verständigt werden.
- Gerichtsstand ist Villach, es gilt österreichisches Recht als vereinbart.
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